Ziele der Rückenschmerztherapie

Wie Rückenschmerzen behandelt werden, hängt unter anderem von Ursache und Dauer der Symptome ab. Grundsätzlich wird zwischen konservativer Therapie (nicht operativer) und operativer Therapie unterschieden. Eine besondere Behandlung erfordern chronische Rückenschmerzen.

 

Was dem einen hilft, kann beim anderen wirkungslos sein. Wenn die Ursache der Rückenschmerzen unklar bleibt, kann nur das Symptom - der Schmerz - behandelt werden. Die vielfältigen Methoden, Schmerzen zu lindern - ob Wärme, Kälte, Entspannung, Bewegung, Medikamente, Massage, manuelle Therapie, Akupunktur - wirken nicht bei jedem Patienten gleich. Deshalb ist es manchmal nötig auszuprobieren, was im akuten Fall am besten hilft.

 

Strategien zur Schmerzbewältigung und Anleitungen zur Selbsthilfe können dabei unterstützen, ohne Angst mit Rückenschmerzen umgehen zu lernen.

 

Ziele der Rückenschmerztherapie

  • Schmerzlinderung
  • Erhaltung und Verbesserung der Beweglichkeit
  • Erhaltung und Verbesserung der Koordination und Körperwahrnehmung
  • Erhaltung und Verbesserung der Muskelkraft und der Ausdauer

 

Welche Therapie ist die richtige?

Ihr Arzt wird nach einem ausführlichen Untersuchungsgespräch und einer eingehenden körperlichen Untersuchung mit Ihnen gemeinsam nach der für Sie geeigneten Therapie suchen.

 

Untersuchungsmethoden

  1. Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
    Wo treten die Beschwerden auf?

    Seit wann bestehen die Beschwerden?

    Welcher Art sind die Beschwerden (Schmerzstärke und Schmerzempfinden)?

    Alter und allgemeiner Gesundheitszustand des Patienten?

    Welche Vorerkrankungen gibt es?

    Wann tritt der Schmerz auf (Tageszeiten, Tätigkeiten, bestimmte Bewegungen)?

    Bestehen psychosoziale Belastungen oder andere Risikofaktoren?

     

  2. Körperliche Untersuchung
    Beweglichkeitsprüfungen,

    Tast- und Sichtbefunde

    sowie neurologische Tests (um Nervenschädigungen feststellen zu können).

     

  3. Weitere Diagnoseverfahren wie zum Beispiel Röntgen
    Sind nur dann nötig, wenn Anamnese und körperliche Untersuchung Hinweise auf eine spezifische Störung (zum Beispiel einen Bandscheibenvorfall) oder eine Erkrankung (zum Beispiel eine Osteoporose) ergeben haben.

 

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