Sie sind Lieferant für Hilfsmittel? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu dieser Datenbank.
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Es werden maximal 25 Suchergebnisse angezeigt. Die Reihenfolge der Treffer ist abhängig von der Entfernung zum gewählten Ort.
Meine angezeigten Firmendaten sind fehlerhaft oder nicht mehr aktuell. Was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich bei Änderungsbedarf mit Ihren aktuellen Kontaktdaten wie Firmenbezeichnung, Anschrift, Telefon und Fax an folgende Adresse:
Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der
Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Alte Heerstraße 111
D-53757 Sankt Augustin
Fax: 02241-231 13 34
Ich bin TK-Vertragspartner, aber meine Firmendaten werden trotz korrekter Suche nicht angezeigt.
Bitte verfeinern Sie die Suchkriterien. Sollten Ihre Daten dennoch nicht erscheinen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Bitte geben Sie dabei unbedingt Ihre Adresse und das Institutionskennzeichen Ihrer Firma an.
Wie kann ich Vertragspartner der TK für die Lieferung von Hilfsmitteln werden?
Sie müssen folgende Grundvoraussetzungen für Hilfsmittelanbieter erfüllen: Sie verfügen entweder über eine Zulassung nach altem Recht als Hilfsmittellieferant oder über einen Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung sowie über die Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln gemäß den Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen nach neuem Recht. Anträge auf Überprüfung der Voraussetzungen sind direkt an den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zu richten.
Verträge über die Lieferung von Hilfsmitteln kommen über den Weg der Vertragsverhandlung - nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe - oder über eine Ausschreibung zustande. Konkrete Vertragsabsichten und Ausschreibungen wird die TK entsprechend der gesetzlichen Vorgaben öffentlich im Bundesanzeiger und in Fachzeitschriften bekannt geben: bei europaweiten Ausschreibungen über die Internetversion des europäischen Amtsblattes (TED - Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union). Wir bitten Sie, die genannte Quelle bei Interesse zu nutzen. Vorabinformationen über geplante Vertragsabsichten können wir aus Gründen der Gleichbehandlung nicht geben.
erstellt am 19.11.08; zuletzt aktualisiert am 22.03.11
Quelle: TK