Die rechtliche Grundlage für die Gesundheitskarte ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz-GMG), das am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist.
Die Einführung ist beschrieben im fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) in den Paragrafen
- § 291 SGB V - Krankenversichertenkarte

Enthält die gesetzliche Vorgabe, die Versichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte auszubauen. - § 291 a SGB V - Elektronische Gesundheitskarte

Enthält die Anforderungen, Aufgaben und Ziele der neuen Karte. - § 291 b SGB V - Gesellschaft für Telematik

Enthält die Aufgaben und Struktur der Gesellschaft für Telematik - § 4 Abs. 6 SGB V - GKV-Finanzierungsgesetz

Ausstattung von zehn Prozent der Versicherten mit einer eGK im Jahr 2011 beziehungsweise Ausstattung von 70 Prozent mit einer eGK bis Ende 2012
erstellt am 22.01.09; zuletzt aktualisiert am 22.02.12
Quelle: TK