Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sieht vor, allen Versicherten eine neue Krankenversichertennummer zu geben.
Sie erhalten diese mit Ihrer TK-Gesundheitskarte. Sie ersetzt Ihre bisherige Versichertennummer und bleibt ein Leben lang gültig.
Die neue Nummer beginnt mit einem zufällig gewählten Großbuchstaben, auf den neun Ziffern folgen. Bestandteil der Versichertennummer sind außerdem bis zu 20 weitere Stellen, die jedoch im Hintergrund bleiben und bei Bedarf veränderbar sind. Sie beinhalten das Institutionskennzeichen der TK, bei mitversicherten Familienangehörigen die Versichertennummer des Hauptmitglieds sowie eine Prüfziffer.
So wird sie erstellt
Grundlage für die neue Nummer ist die Rentenversicherungsnummer. Aus ihr erstellt eine externe Vertrauensstelle nach einem mathematischen Zufallsverfahren eine Krankenversichertennummer und übermittelt sie an die jeweilige Krankenkasse. Jede Nummer ist einmalig und lässt keinen Rückschluss auf die Rentenversicherungsnummer zu.
erstellt am 22.01.09
Quelle: TK