Das Passbild ist für alle Versicherten ab 15 Jahren Pflicht.
Dies ist gesetzlich festgelegt. Kinder und Jugendliche, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen kein Passbild abgeben. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass sich die Gesichtszüge noch schnell verändern können und schon nach kurzer Zeit nur noch wenig Ähnlichkeit zeigen.
Der Vorteil: So kann Kartenmissbrauch noch besser verhindert werden. Denn durch das Bild ist der Karteninhaber leicht zu identifizieren, sodass kein anderer mit der Karte Leistungen erhält.
erstellt am 16.02.09; zuletzt aktualisiert am 21.04.10
Quelle: TK