Es ist nicht immer einfach zu entscheiden, ob ein Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter versicherungspflichtig ist oder sich als Selbstständiger selbst versichern muss.
Sie entsenden Mitarbeiter ins Ausland? Was es dabei für Sie und Ihre Arbeitnehmer im Sozialversicherungs- und Steuerrecht alles zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem umfangreichen Beratungsblatt.
Verschiedene Arbeitszeitmodelle ermöglichen eine immer flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit. Hier finden Sie einen Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.
Bei geringfügig Beschäftigten gibt es viele besondere Regelungen zu beachten, zum Beispiel bei der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt höher ist als die Versicherungspflichtgrenze, haben die Wahl: Sie können sich statt privat auch freiwillig gesetzlich krankenversichern.
Als Arbeitgeber übernehmen Sie für Ihre Mitarbeiter gewisse Aufgaben in der Sozialversicherung. So gehört es zum Beispiel zu Ihren Pflichten, das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu ermitteln.