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Seit Anfang 2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle Meldungen und Beitragsnachweise durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung zu übermitteln.
Als Arbeitgeber unterliegen Sie der Meldepflicht für Ihre Mitarbeiter gegenüber den Einzugsstellen der Krankenversicherung.
Um maschinelle Meldungen und Beitragsnachweise zu übermitteln, können Sie als Arbeitgeber das Programm sv.net nutzen.
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