Untermenü

Beratungsblätter

 
 
 
Sie befinden sich hier:

Firmenkundenportal . > Downloads . > Beratungsblätter . > Meldungen

Inhaltsbereich

Meldungen

Computertastatur

Datenfernübertragung

Seit Anfang 2006 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle Meldungen und Beitragsnachweise durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung zu übermitteln.

Datenfernübertragung

Meldeverfahren

Als Arbeitgeber unterliegen Sie der Meldepflicht für Ihre Mitarbeiter gegenüber den Einzugsstellen der Krankenversicherung.

Meldeverfahren

sv.net

Um maschinelle Meldungen und Beitragsnachweise zu übermitteln, können Sie als Arbeitgeber das Programm sv.net nutzen.

sv.net
 
 
 

Impressum und Hilfe