Freiwilliger Wehrdienst

Wenn Sie einen freiwilligen Wehrdienstleistenden beschäftigen, müssen Sie als Arbeitgeber Beginn und Ende des Wehrdienstes an seine Krankenkasse melden. Dies gilt auch für Versicherte, die nicht mehr krankenversicherungs-, aber rentenversicherungs- und/oder beitragspflichtig zur Bundesagentur für Arbeit sind.

Wir stellen Ihnen zwei Formulare bereit, mit der Sie den Versicherten melden können. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Wehrverwaltung.