Wenn Sie einen freiwilligen Wehrdienstleistenden beschäftigen, müssen Sie als Arbeitgeber Beginn und Ende des Wehrdienstes an seine Krankenkasse melden. Dies gilt auch für Versicherte, die nicht mehr krankenversicherungspflichtig sind, aber Beiträge zur Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung leisten müssen.

Weitere Details

Wir stellen Ihnen zwei Formulare zur Verfügung, mit denen Sie den Beginn und das Ende des freiwilligen Wehrdienstes bei der Krankenkasse melden können. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundeswehr.