Wenn Sie einen Rentner oder Pensionär als Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie Beiträge an die zuständige Krankenkasse abführen. Dazu muss Ihr Mitarbeiter eine Erklärung abgeben.
Für die Erklärung des Versicherten über die für den Beitragseinzug zuständige Krankenkasse gibt es einen Musterbogen. Hier können Sie ihn herunterladen.
erstellt am 06.01.09; zuletzt aktualisiert am 18.11.11
Quelle: TK