Arbeitgeber, die fällige Beiträge von Betriebsrenten an die zuständigen Krankenkassen abführen, werden als Zahlstellen bezeichnet. Sie benötigen eine Zahlstellen-Nummer.
Vergabe der Zahlstellen-Nummer
Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können, erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer. Mit diesem Formular können Sie die Zahlstellen-Nummer beantragen.
Hinweis: Seit dem dem 1. Januar 2011 ist für Zahlstellen das maschinelle Meldeverfahren Pflicht. Weitere Informationen finden Sie hier im Firmenkundenportal.
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erstellt am 17.11.11; zuletzt aktualisiert am 23.11.11
Quelle: TK