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Beschäftigung

Frau

Änderungen SV-Recht 2008

2008 führten mehrere Gesetze zu Änderungen in der Sozialversicherung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen zeigten in einem gemeinsamen Rundschreiben, wie sich die Änderungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und ...

Änderungen SV-Recht 2008

Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz gibt älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit für einen langsamen Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente. Diese Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat eine Reihe von ...

Altersteilzeit

Ausstrahlung/Einstrahlung

Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland durch ihren deutschen Arbeitgeber gelten zahlreiche Besonderheiten. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben dazu Richtlinien herausgegeben, die das ...

Ausstrahlung/Einstrahlung

Beschäftigung von Angehörigen

Für Familienangehörige gelten zwar dieselben Grundsätze zur Versicherungspflicht und -freiheit wie für alle anderen Beschäftigten auch. Dennoch müssen aufgrund der besonderen persönlichen Verbundenheit einige ...

Beschäftigung von Angehörigen

Beschäftigung von Studenten

Wann ist ein Student als Arbeitnehmer versicherungspflichtig? Welcher Unterschied besteht bei Praktika vor, während und nach dem Studium? Und wann sind Beschäftigungen von Schülern versicherungsfrei?

Beschäftigung von Studenten

Flexible Arbeitszeiten

Bieten Sie Ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeitregelungen wie zum Beispiel das Sabbatjahr oder ein Lebensarbeitszeitkonto an? Dann müssen Sie eine Reihe von Besonderheiten in der Sozialversicherung beachten.

Flexible Arbeitszeiten

Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben eine gemeinsame Verlautbarung zu dem Gesetz der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung veröffentlicht.

Förderung ganzjähriger Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigungen

Für die Versicherungsfreiheit geringfügig entlohnter Beschäftigungen beträgt die monatliche Arbeitsentgeltgrenze 400 Euro. Welche Beschäftigungen aber sind wegen Geringfügigkeit versicherungsfrei? Welche wegen ...

Geringfügige Beschäftigungen

Haushaltsscheckverfahren

Geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt müssen Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren anmelden. In der Verlautbarung der Spitzenverbände können Sie das Verfahren detailliert nachlesen.

Haushaltsscheckverfahren

Haushaltsnahe Beschäftigungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 fördert der Staat haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in größerem Umfang.

Haushaltsnahe Beschäftigungen

Selbstständige

Eine der wichtigsten und zugleich oft schwierigsten Fragen bei der Prüfung der Versicherungspflicht betrifft die Abgrenzung zwischen abhängig Beschäftigten und Selbstständigen.

Selbstständige

Statusfeststellung

Ist unklar, ob jemand Arbeitnehmer ist oder nicht, kann das so genannte Statusfeststellungsverfahren über die Deutsche Rentenversicherung Klarheit schaffen.

Statusfeststellung

Unständig Beschäftigte

Im Sozialversicherungsrecht wird unterschieden zwischen Dauerbeschäftigten und unständig Beschäftigten.

Unständig Beschäftigte

Versicherungsschutz ohne Entgeltzahlung

Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist normalerweise eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. In bestimmten Fällen bleibt die Versicherung jedoch auch bei einer Unterbrechung der Entgeltzahlung bestehen.

Versicherungsschutz ohne Entgeltzahlung
 
 
 

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