2008 führten mehrere Gesetze zu Änderungen in der Sozialversicherung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen zeigten in einem gemeinsamen Rundschreiben, wie sich die Änderungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und ...
Das Altersteilzeitgesetz gibt älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit für einen langsamen Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente. Diese Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat eine Reihe von ...
Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland durch ihren deutschen Arbeitgeber gelten zahlreiche Besonderheiten. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben dazu Richtlinien herausgegeben, die das ...
Für Familienangehörige gelten zwar dieselben Grundsätze zur Versicherungspflicht und -freiheit wie für alle anderen Beschäftigten auch. Dennoch müssen aufgrund der besonderen persönlichen Verbundenheit einige ...
Wann ist ein Student als Arbeitnehmer versicherungspflichtig? Welcher Unterschied besteht bei Praktika vor, während und nach dem Studium? Und wann sind Beschäftigungen von Schülern versicherungsfrei?
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeitregelungen wie zum Beispiel das Sabbatjahr oder ein Lebensarbeitszeitkonto an? Dann müssen Sie eine Reihe von Besonderheiten in der Sozialversicherung beachten.
Für die Versicherungsfreiheit geringfügig entlohnter Beschäftigungen beträgt die monatliche Arbeitsentgeltgrenze 400 Euro. Welche Beschäftigungen aber sind wegen Geringfügigkeit versicherungsfrei? Welche wegen ...
Geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt müssen Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren anmelden. In der Verlautbarung der Spitzenverbände können Sie das Verfahren detailliert nachlesen.
Eine der wichtigsten und zugleich oft schwierigsten Fragen bei der Prüfung der Versicherungspflicht betrifft die Abgrenzung zwischen abhängig Beschäftigten und Selbstständigen.
Ist unklar, ob jemand Arbeitnehmer ist oder nicht, kann das so genannte Statusfeststellungsverfahren über die Deutsche Rentenversicherung Klarheit schaffen.
Voraussetzung für die Versicherungspflicht ist normalerweise eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. In bestimmten Fällen bleibt die Versicherung jedoch auch bei einer Unterbrechung der Entgeltzahlung bestehen.