Wenn Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern Leistungen erhalten, während sie gleichzeitig Entgeltersatzleistungen beziehen, kann sich das auf die Beiträge zur Sozialversicherung auswirken.
Als Arbeitgeber können Ihnen Mehrkosten für die Entgeltfortzahlung entstehen, wenn ein Mitarbeiter erkrankt oder eine Mitarbeiterin in den Mutterschutz geht.