Aus Sozialversicherungsrecht
Entsenden in Europa
Entsenden in EU- und EWR-Staaten
Entsenden Sie einen Mitarbeiter innerhalb Europas, sind besonders die EU-Verordnungen (EG) 883/04 und 987/09 relevant.
Weiterlesen zum Thema: Entsenden in EU- und EWR-StaatenVoraussetzungen prüfen
Prüfen Sie anhand einiger Kriterien, welche Verordnungen für Ihren Mitarbeiter maßgebend sind.
Weiterlesen zum Thema: Voraussetzungen prüfenEntsendefristen
Grundsätzliche können Sie Ihren Mitarbeiter bis zu zwei Jahre ins europäische Ausland entsenden. Verlängerungen sind möglich.
Weiterlesen zum Thema: EntsendefristenTipps für die Praxis
Damit Ihr Mitarbeiter während der Entsendung weiter in Deutschland sozialversichert bleiben kann, benötigt er eine Bescheinigung.
Weiterlesen zum Thema: Tipps für die PraxisSozialversicherungsabkommen
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen europäischen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen.
Weiterlesen zum Thema: Sozialversicherungsabkommen