Aus Sozialversicherungsrecht

Entsenden in Europa

Entsenden in EU- und EWR-Staaten

Entsenden Sie einen Mitarbeiter innerhalb Europas, sind besonders die EU-Verordnungen (EG) 883/04 und 987/09 relevant.

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Voraussetzungen prüfen

Prüfen Sie anhand einiger Kriterien, welche Verordnungen für Ihren Mitarbeiter maßgebend sind.

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Entsendefristen

Grundsätzliche können Sie Ihren Mitarbeiter bis zu zwei Jahre ins europäische Ausland entsenden. Verlängerungen sind möglich.

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Tipps für die Praxis

Damit Ihr Mitarbeiter während der Entsendung weiter in Deutschland sozialversichert bleiben kann, benötigt er eine Bescheinigung.

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Sozialversicherungsabkommen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen europäischen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen.

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