Steuererklärung in Deutschland
Wer seine Arbeit im Ausland in Deutschland versteuert, muss nachweisen, welche Steuern er bereits im Gastland gezahlt hat.
Ist Ihr im Ausland tätiger Mitarbeiter in Deutschland einkommensteuerpflichtig, muss er gegenüber dem Finanzamt in seiner Einkommensteuererklärung sein weltweit erzieltes Arbeitseinkommen angeben. Falls er im Ausland bereits Steuern für dieses Einkommen gezahlt hat, sollte er diese Zahlungen in der Erklärung nachweisen. Tut er das nicht, kann die deutsche Finanzverwaltung die Steuern nochmals festsetzen und ihn zur Zahlung dieser Steuern verpflichten.
Für den Fall, dass Ihr Mitarbeiter seinen deutschen Wohnsitz aufgegeben hat, kann er in Deutschland dennoch einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Beschränkt steuerpflichtig sind in Deutschland beispielsweise Einkünfte, die ein deutsches Unternehmen seinem im Ausland tätigen Mitarbeiter für Leistungen zahlt, die das Unternehmen im Inland verwertet, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen weist das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zu.
Aufgrund der komplexen Rechtslage sollten Sie und Ihre Mitarbeiter sich im Zusammenhang mit einem Auslandseinsatz von einer spezialisierten Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei unterstützen lassen.