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Wer wissen möchte, was die Suppendose, der Käse oder der Ketchup eigentlich genau enthalten, schaut am besten auf das Lebensmitteletikett. Die Lebensmitteletikettierung soll eine schnelle Übersicht zu den wichtigsten Produktinformationen gewährleisten. Deshalb müssen die Grundaussagen gemeinsam an zentraler Stelle auftauchen.

Fertig verpackte Lebensmittel müssen folgende Hinweise enthalten:

 

  • Name des Lebensmittels, auch Verkehrsbezeichnung genannt
  • Gewicht

  • Zutatenverzeichnis einschließlich der Zusatzstoffe

  • Mindesthaltbarkeitsdatum

  • Name des Herstellers

  • Chargen- oder Partie-Nummer

  • gegebenenfalls Hinweise zur Lagerung und Zubereitung

 

Das Zutatenverzeichnis

Es informiert Sie, was im Lebensmittel drin ist. Die Zutaten sind - in absteigender Reihenfolge - nach ihrem Gewichtsanteil aufgeführt: zuerst die Hauptzutat, an letzter Stelle die Zutat mit der geringsten Menge.

 

Auch die enthaltenen Zusatzstoffe sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen - im Zutatenverzeichnis aufgeführt:

 

  1. Mit einem Klassennamen, der den Anwendungsgrund erkennen lässt, zum Beispiel "Farbstoff" und
  2. mit ihrer chemischen Bezeichnung, zum Beispiel "Backtriebmittel Natriumcarbonat" oder
  3. mit ihrer E-Nummer, zum Beispiel "Backtriebmittel" E 500.

 

Da der Großteil aller Lebensmittelallergien durch 14 Hauptallergene wie beispielsweise glutenhaltiges Getreide, Soja, Nüsse, Milch oder Krebs- und Schalentiere verursacht werden, müssen diese auch in kleinsten Mengen auf dem Lebensmitteletikett angegeben werden.

 

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Autor: TK, erstellt am 18.11.08

Quelle: aid, www.was-wir-essen.de

 
 
 

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