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Konnten Produkte bis vor wenigen Jahren noch willkürlich "Bio" oder "Öko" genannt werden, sind dies heute gesetzlich geschützte Begriffe.

Mit "Bio" oder "Öko" dürfen nur solche Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach anerkannt ökologischen Richtlinien produziert werden. Erzeuger und Verarbeiter verpflichten sich zur Einhaltung von gesetzlichen Verordnungen und von Verbandsrichtlinien. Biolebensmittel aus Deutschland und den Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) müssen die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Wer Bioprodukte erzeugt oder verarbeitet, muss in seinem Betrieb Kontrollen durchführen lassen. Zusätzliche Sicherheit für den Verbraucher bieten unangekündigte Stichprobenkontrollen. Die Kontrollen sind auf die jeweilige Betriebsart und Produktgruppe abgestimmt.

In der EG-Öko-Verordnung sind unter anderem folgende Kriterien festgelegt, die staatlichen Kontrollen unterliegen:

 

  • Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung

  • Abwechslungsreiche Fruchtfolgen

  • Fütterung der Tiere mit ökologisch produziertem Futter

  • Keine Antibiotika und Leistungsförderer

  • Keine Bestrahlung von Lebensmitteln

  • Keine Gentechnik

  • Keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel

  • Keine mineralischen Dünger

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Autor: Sabine Keller, erstellt am 18.04.05; zuletzt aktualisiert von Diplom-Ökotrophologin Dr. Gunda Backes und Birgit von Merkl am 06.07.10

Quelle: aid, DGE, www.biosiegel.de, www.oekolandbau.de, www.was-wir-essen.de

 
 
 

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