Ihr behandelnder Arzt kennt Sie und Ihre Situation am besten und beurteilt, welches Transportmittel für Sie medizinisch notwendig ist.
Öffentliche Verkehrsmittel
Wenn Sie ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, übernimmt die TK die Fahrkosten. Müssen Sie von jemandem begleitet werden, können Sie möglicherweise zu einem ermäßigten Fahrpreis fahren. Das ist oft bei gemeinsamen Hin- und Rückfahrten der Fall. Die TK erstattet Ihnen dann den ermäßigten Fahrpreis.
Wichtig zu wissen: Bei der Deutschen Bahn fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahre in Begleitung ihrer Eltern kostenlos. Bitte lassen Sie sich beim Fahrkartenkauf beraten.
Damit Ihnen die TK die Kosten erstatten kann, benötigt sie Ihre Fahrscheine im Original sowie eine formfreie Bestätigung Ihrer Arztpraxis, dass Sie dort waren. Stellt Ihnen die Praxis im Ausnahmefall die Kosten in Rechnung, können diese leider nicht von der TK erstattet werden.
Krankenwagen oder Rettungsfahrzeug
Kranken- oder Rettungstransportunternehmen rechnen die Kosten direkt mit der TK ab. Die Zuzahlung entrichten Sie direkt an das Transportunternehmen oder nachdem Sie die Rechnung von der TK erhalten haben.
Privates Kraftfahrzeug
Die TK erstattet die Kosten, die für ein öffentliches Verkehrsmittel angefallen wären. Alle Fahrpreisermäßigungen werden dabei berücksichtigt. Die Erstattung ist auf maximal 20 Cent je gefahrenem Kilometer begrenzt. Machen Sie im Fahrkostenantrag keine Angaben zu den alternativ nutzbaren öffentlichen Verkehrsmitteln und zur Höhe der Fahrpreise, erstatten wir einen Durchschnittswert. Diese Pauschale beträgt 13 Cent je gefahrenem Kilometer.
Taxi oder Mietwagen
Ist ein Taxi oder Mietwagen erforderlich, berücksichtigt die TK die nachgewiesenen Kosten für den direkten Weg bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütungen. Bitte reichen Sie der TK die Quittung im Original zusammen mit der ärztlichen Verordnung für die Fahrt ein.
Besonderheiten bei Kuren
Welche Fahrkosten die TK bei Kuren übernehmen kann, hängt davon ab, was für eine Maßnahme bewilligt wurde. Im Bewilligungsschreiben Ihrer TK finden Sie Hinweise dazu.
erstellt am 11.01.07; zuletzt aktualisiert am 24.01.12
Quelle: TK