Ihr Arzt überprüft, ob bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, um eine Krankenfahrt zu verordnen und welches Verkehrsmittel für Sie geeignet ist.
Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der TK zusammenhängen, kann die TK die Kosten übernehmen. Das gilt für
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus,
- Krankentransporte mit Krankenwagen und
Fahrten, die dadurch notwendig sind, weil Sie
- voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
- im Krankenhaus entbinden,
- an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen oder
- ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht Ihres Arztes nicht oder nur kürzer stationär behandelt werden müssen. Zusätzlich muss der Arzt noch andere Voraussetzungen medizinisch bestätigen. Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihre TK vor Ort.
Nächsterreichbarer Behandlungsort
Die TK kann nur dann Fahrkosten übernehmen, wenn Sie sich in einer der beiden nächsterreichbaren Einrichtungen behandeln lassen oder Ihr Arzt Sie zu einem weiter entfernten Behandlungsort überweist.
Vorherige Genehmigung durch die TK
Lassen Sie sich ambulant behandeln, kann die TK die Fahrkosten nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen und auch nur dann, wenn sie das vorher genehmigt hat. Wenden Sie sich daher bitte frühzeitig an Ihre TK vor Ort.
Bei welchen Fahrkosten zur ambulanten Behandlung es sich um "besondere Ausnahmefälle" handelt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in den Krankentransport-Richtlinien festgelegt. Die TK übernimmt entsprechend die Kosten für Fahrten
- zur Dialyse
, - zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie sowie
zur ambulanten Krankenbehandlung in besonderen Ausnahmen: vor allem, wenn Sie
- sich häufig und über einen längeren Zeitraum behandeln lassen müssen,
- pflegebedürftig mit der Pflegestufe zwei oder drei der gesetzlichen Pflegeversicherung sind.
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG", "BI" oder "H" haben oder
- Sie zwar keinen solchen Ausweis haben, aber genauso in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und die Behandlung über einen längeren Zeitraum notwendig ist.
In jedem Fall muss Ihnen der Arzt die Fahrt verordnen.
erstellt am 11.01.07; zuletzt aktualisiert am 24.01.12
Quelle: TK