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1 Euro Münze zwischen zwei Fingern

Zuzahlungen

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Zuzahlungen zu den Fahrkosten müssen Sie nur dann leisten, wenn Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze noch nicht erreicht haben.

An den Fahrkosten beteiligen Sie sich - unabhängig von Ihrem Alter - mit einer Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent. Die Regel ist: mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Sie zahlen aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Das gilt für jede einfache Fahrt, unabhängig vom Verkehrsmittel und auch für wiederholt notwendige Fahrten, wie zum Beispiel zur Dialyse.

 

Besonderheiten

Bei bestimmten Serienbehandlungen wie zum Beispiel onkologischen Chemo- oder Strahlentherapien brauchen Sie nur für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung zu leisten. Einzige Bedingung: Die ambulante Behandlung erfolgte anstelle einer stationären Behandlung. Genehmigt Ihnen die TK die Fahrkosten, werden Ihnen die Details natürlich auch noch einmal schriftlich mitgeteilt.

 

Zuzahlungsgrenze

Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken beträgt die Grenze ein Prozent.

 

Ihre persönliche Grenze können Sie ganz einfach mit dem Zuzahlungsrechner selbst ermitteln.

 

In "Meine TK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, ein elektronisches Nachweisheft über Ihre bereits geleisteten Zuzahlungen zu führen. Sobald der persönliche Höchstbetrag erreicht ist, steht Ihnen automatisch das Antragsformular zur Verfügung.

 

Sie haben noch keinen Zugang zu "Meine TK"? In der rechten Spalte der Seite können Sie sich unter "Registrieren" anmelden.

erstellt am 11.01.07; zuletzt aktualisiert am 25.01.12

Quelle: TK

 
 
 

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