Die Vergütungen sind vertraglich mit den Leistungserbringern geregelt und werden direkt mit der TK abgerechnet, wenn der Vertrags-Kinderarzt eine entsprechende Verordnung ausstellt.
Wie erhalten Sie die Maßnahmen für Ihr Kind?
Die Behandlung in sozialpädiatrischen Zentren und interdisziplinären Frühförderstellen kommt in der Regel bei Kindern in Betracht, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Behinderung nicht von niedergelassenen Vertragsärzten behandelt werden können.
Sofern aus Sicht des behandelnden Kinderarztes eine solche Maßnahme erforderlich ist, stellt er eine entsprechende Überweisung/Verordnung aus.
Welche Kosten übernimmt die TK?
Die TK übernimmt die Kosten für diejenigen Maßnahmen, die für die Diagnostik und das Aufstellen eines Behandlungsplanes erforderlich sind sowie die notwendigen medizinisch-therapeutischen Maßnahmen. Die Vergütungen sind vertraglich mit den Leistungserbringer geregelt und werden direkt mit der TK abgerechnet.
Die außerhalb der Diagnostik erforderlichen heilpädagogischen, sozialen und psychosozialen Maßnahmen fallen dagegen in den Leistungsbereich der Sozialhilfeträger und werden in der Regel direkt mit diesen abgerechnet.
erstellt am 01.09.04; zuletzt aktualisiert am 28.03.12
Quelle: TK