Die TK-Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung kam zunächst nur für Leistungen für die häusliche Pflege auf, erst ab Juli 1996 übernahm sie auch die stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Heute zahlt die Pflegeversicherung auch teilstationäre Leistungen wie Tages- oder Nachtpflege.

 

Seit dem 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als neuer Zweig der Sozialversicherung unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt. Sie ist als so genannte Teilkaskoversicherung entwickelt worden. Das heißt, dass die Leistungen aus der Versicherung einen Teil der Kosten decken, die für die Pflege eines Menschen benötigt werden.

 

Im Jahr 2008 erfolgten durch das sogenannte Pflege-Weiterentwicklungsgesetz weitere Verbesserungen. Unter anderem können Angehörige sich nun leichter um pflegebedürftige Verwandte kümmern. Arbeitnehmer können sich eine begrenzte Zeit freistellen lassen, um Angehörige zu pflegen. Immerhin möchte ein Großteil der Menschen lieber in der vertrauten Umgebung zuhause versorgt werden.

 

Nicht alleine, sicher aufgehoben und gut betreut zu sein - darauf kommt es vielen Menschen an, wenn sie Angehörige pflegen oder selbst pflegebedürftig werden. Die TK lässt ihre Versicherten in diesen Situationen nicht im Stich. Dafür sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Servicezentren Pflegeleistungen: Sie kümmern sich darum, dass die Versorgung für Menschen, die ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen, sichergestellt wird. Sie sorgen auch dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

 

Weitere Artikel aus "Nach der Wiedervereinigung"