Damit die TK die Kosten für die häusliche Krankenpflege übernehmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So will es der Gesetzgeber.
Wichtigste Voraussetzung: Es lebt niemand im Haushalt des Versicherten, der die Pflege übernehmen kann.
In welchen Fällen kommt eine häusliche Krankenpflege in Betracht?
- Wenn eigentlich eine Krankenhausbehandlung notwendig wäre, eine Aufnahme aber nicht möglich ist.
- Wenn dadurch eine Behandlung im Krankenhaus vermieden oder verkürzt werden kann.
- Wenn sie notwendig ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu erreichen.
Häusliche Krankenpflege und ärztliche Behandlung
Die Krankenpflege zu Hause findet immer parallel zu einer ambulanten ärztlichen Behandlung statt.
Wo ist häusliche Krankenpflege möglich?
Üblicherweise natürlich in der Wohnung des Versicherten. Aber auch an anderen geeigneten Orten können Versicherte häusliche Krankenpflege bekommen: beispielsweise in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten.
In Krankenhäusern, Hospizen oder Pflegeheimen sorgen die Einrichtungen grundsätzlich selber für die notwendige Pflege.
Für Versicherte, die besonders pflegebedürftig sind und eine Werkstatt für behinderte Menschen besuchen, gelten spezielle Regeln für die häusliche Krankenpflege. Über Details informieren wir Sie gern persönlich. Wenden Sie sich bitte direkt an die TK.
erstellt am 10.01.07; zuletzt aktualisiert am 29.04.11
Quelle: TK