Einen Teil der Kosten für die häusliche Krankenpflege muss der Versicherte selbst bezahlen.
Wie hoch diese Zuzahlung ausfällt, hängt von der Zahl der Verordnungen und von der Dauer der häuslichen Krankenpflege ab. Sie beträgt:
- zehn Euro pro Verordnung sowie
- zehn Prozent der täglichen Kosten.
Die Kosten gelten maximal für die ersten 28 Tage der häuslichen Krankenpflege pro Kalenderjahr.
Für Minderjährige fällt gar keine Zuzahlung an.
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Befreiung von den Zuzahlungen
Sie brauchen je Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Haben Sie diese Belastungsgrenze schon erreicht, können Sie sich von der TK von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
erstellt am 13.12.06; zuletzt aktualisiert am 27.03.12
Quelle: TK