Sind Sie 18 Jahre oder älter, fallen für Sie Zuzahlungen an:
- Für jeden Tag, an dem Haushaltshilfe genutzt wird.
- Zehn Prozent der täglichen Haushaltshilfekosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Ausnahme: Benötigten Sie Haushaltshilfe wegen regulärer Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Geburt, müssen Sie nicht zuzahlen.
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Befreiung von den Zuzahlungen
Pro Kalenderjahr müssen Sie lediglich Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent.
Haben Sie diese Belastungsgrenze schon erreicht, können Sie sich von der TK von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
erstellt am 10.01.07; zuletzt aktualisiert am 25.11.11
Quelle: TK
