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Krankenversicherungskarte

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Welche Kosten trägt die TK?

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Die TK übernimmt für Heilmittel die mit den Leistungserbringern vertraglich vereinbarten Beträge, abzüglich der vom Versicherten zu leistenden Zuzahlung.

Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, müssen Sie zu den Kosten der Heilmittel eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent an den Leistungserbringer zahlen - plus zehn Euro je Verordnung, allerdings nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

 

Die Zuzahlung müssen Sie auch dann leisten, wenn die Therapie in der Praxis des Arztes oder ambulant im Krankenhaus erfolgt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von den Zuzahlungen möglich.

erstellt am 05.07.06; zuletzt aktualisiert am 28.03.12

Quelle: TK

 
 
 

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