Die Preise für Hilfsmittel sind vertraglich vereinbart. Gibt es einen Festbetrag, bildet dieser die Obergrenze.
Für folgende Hilfsmittel übernimmt die TK die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Festbeträge:
- Einlagen
- Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
- Sehhilfen
- Stomaartikel
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Für andere Hilfsmittel, zum Beispiel für Rollstühle, gelten Vertragspreise, die die TK mit verschiedenen Leistungsanbietern vereinbart hat. Hier übernimmt die TK Ihre Kosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise.
Über Hilfsmittel ohne Festbeträge oder Vertragspreise kann die TK nur nach Vorlage eines Kostenvoranschlages entscheiden. Diesen erhält die TK üblicherweise direkt vom Fachgeschäft.
erstellt am 10.09.08; zuletzt aktualisiert am 08.11.11
Quelle: TK