Sie leiden unter Schwerhörigkeit? Dann sollten Sie umgehend den Hals-Nasen-Ohren-Arzt aufsuchen. Er diagnostiziert die Ursachen Ihrer Hörstörung.
Stellt der Facharzt fest, dass Sie ein Hörgerät benötigen, wird er es Ihnen verordnen.
Mit der Verordnung zum Hörgeräteakustiker
Bitte suchen Sie dann einen Hörgeräteakustiker auf, der mit computerunterstützten Messverfahren das für Sie geeignete Hörgerät ermittelt.
Qualitätsgesicherte Hörgeräteversorgung
Die TK hat mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und weiteren Hörgeräteakustikern spezielle Verträge geschlossen. So sorgt die TK dafür, dass Sie qualitätsgesicherte Hörgeräte erhalten. Lassen Sie sich am besten von unseren Spezialisten über das Leistungsangebot unserer Vertragspartner beraten.
Vorteile der TK-Qualitätssicherung
Da die technischen Möglichkeiten und Funktionen sehr unterschiedlich sind, passt Ihnen der Hörgeräteakustiker zum Vergleich unterschiedliche Hörgeräte an. Welchen Hörgerätetyp Sie erhalten, hängt davon ab, welche Ursache und welches Ausmaß Ihre Hörstörung hat.
Leistungen & Services
Medizin & Gesundheit
Leistungen & Services
Der Hörgeräteakustiker wird Ihnen mindestens zwei für Sie individuell geeignete Hörgerätevarianten anbieten. Damit können Sie das Klangempfinden und die Handhabung der einzelnen Geräte testen. Dabei kommen grundsätzlich alle Gerätetechniken in Frage. Je nach Art Ihres Hörverlusts kann sowohl ein digitales als auch ein analoges Gerät geeignet sein.
Wichtig für Sie: Außer der gesetzlichen Zuzahlung fallen für Volljährige keine Kosten an.
So werden die Kosten abgerechnet
Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät ohne eigenen Kostenanteil, rechnet der Hörgeräteakustiker direkt mit der TK ab und erhält dafür eine Pauschale. In dieser Versorgungspauschale sind neben dem Hörgerät auch das Ohrpassstück und alle notwendigen Reparaturen und Ersatz-Ohrpassstücke enthalten. Dazu zählt auch die Nachsorge, also die in regelmäßigen Abständen stattfindende Kontrolle und Wartung des Hörgerätes für die Dauer von sechs Jahren. Sie zahlen in diesem Fall nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
erstellt am 10.09.08; zuletzt aktualisiert am 01.03.12
Quelle: TK