Die TK hat spezielle Verträge abgeschlossen, um Sie mit qualitativ hochwertigen Hörgeräten versorgen zu können.
Für das erste Hörgerät unterstützt Sie die TK mit bis zu 453,50 Euro. Sind beide Ohren betroffen, erhalten Sie für das zweite Hörgerät bis zu 369,50 Euro. Insgesamt können Sie also mit bis zu 823 Euro rechnen. Dies ist der sogenannte Materialkostenanteil.
Für die Wartung und Reparaturen übernimmt die TK die Kosten pauschal in Höhe von 194,90 Euro je Hörgerät. Diese Pauschale nennt sich Servicepauschale und gilt für insgesamt sechs Jahre.
Entscheiden Sie sich für teurere Hörgeräte, tragen Sie selbst die Mehrkosten für das gewählte Hörsystem. Auch die daraus entstehenden Mehr- und Folgekosten für Reparatur- und Wartungsleistungen bezahlen Sie selbst, wenn sie über die Servicepauschale hinausgehen. Die TK übernimmt von Ihrem Kaufpreis den Materialkostenanteil, der direkt mit dem Hörgeräteakustiker abgerechnet wird. Lassen Sie sich am besten im Vorwege von Ihrem Akustiker über die entstehenden Mehrkosten informieren.
Leistungen & Services
Medizin & Gesundheit
Hinweis: Für gleiche oder vergleichbare Hörgeräte sind deutliche Preisunterschiede zwischen den Hörgeräteakustikern und Herstellern möglich. Verschaffen Sie sich einen Preisüberblick, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.
Sie sind stark schwerhörig?
Für stark schwerhörige Versicherte übernimmt die TK für das erste Gerät bis zu 841,94 Euro, für das zweite bis zu 673,55 Euro. Diese Beträge gelten für alle Hörgeräte, die Sie ab dem 1. März 2012 neu erhalten. Auf den Zeitpunkt der Verordnung kommt es also nicht an.
Ob bei Ihnen eine starke Schwerhörigkeit vorliegt, kann Ihnen Ihr behandelnder Hals-Nasen-Ohren-Arzt mitteilen.
erstellt am 10.09.08; zuletzt aktualisiert am 07.05.12
Quelle: TK