Untermenü

Leistungen A - Z

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk.de . > Leistungen & Services . > Leistungen A - Z . > Leistungen: H . > Hörgeräteversorgung . > Kostenübernahme für Kinder und Jugendliche

Inhaltsbereich

Kleines Mädchen am Strand hält sich eine Muschel ans Ohr.

Inhaltsnavigation zum Thema Hörgeräteversorgung .

Hörgeräte für Kinder und Jugendliche

Artikel vorlesen
 

Heute benötigen zunehmend auch Kinder und Jugendliche ein Hörgerät, wenn sie von Schwerhörigkeit betroffen sind.

Schwerhörige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten digital programmierbare beziehungsweise digitale Hörhilfen komplett ohne Zuzahlung. Für das erste Hörgerät zahlt die TK bis zu 970 Euro und bei der Versorgung beider Ohren bis zu 1.940 Euro.

 

Zusätzliche Hilfsangebote für Kinder

Die TK hat darüber hinaus mit renommierten Firmen für Hörgeräteakustik Sonderverträge abgeschlossen. Die Hörgeräteversorgung wird dabei durch geschultes Fachpersonal vorgenommen. Das sind entweder Pädakustiker oder in der Kinderbetreuung erfahrene Hörgerätemeister.

 

 

Der Vertrag deckt sämtliche Kosten für Batterien, Ohrpassstücke, Reinigungssets und Reparaturen ab. Wünschen Sie für Ihr Kind bunte Hörgeräteschalen, so sind auch diese für Sie kostenfrei. Dafür zahlt die TK eine jährliche Service-Pauschale von bis zu 841,20 Euro.

 

Die Kosten rechnen wir direkt mit dem Hörgeräteakustiker ab. Ein eigener Kostenanteil fällt für Sie nur an, wenn Sie explizit Leistungen wünschen, die medizinisch nicht notwendig sind.

erstellt am 10.09.08; zuletzt aktualisiert am 01.03.12

Quelle: TK

 
 
 

Impressum und Hilfe