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Euro Scheine

Zuzahlungen

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Versicherte unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten. Alle anderen zahlen zehn Prozent des Betrages, den die TK für das Hörgerät bezahlt.

Die Zuzahlung für jedes Hörgerät beträgt allerdings mindestens fünf und höchstens zehn Euro.

 

Batterieversorgung

Hörgeräte-Batterien sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und können daher auch nicht von der TK bezahlt werden. Eine Ausnahme stellt die Versorgung für versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dar. In diesen Fällen werden auch die Batteriekosten von der TK übernommen.

 

Befreiung von den Zuzahlungen

Sie brauchen im Kalenderjahr nur Zuzahlungen bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten. Diese beträgt zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken ein Prozent. Sollten Sie diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, sollten Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

 

erstellt am 10.09.08; zuletzt aktualisiert am 01.03.12

Quelle: TK

 
 
 

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