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Gruppe gemischt an einer Bar

Diskothekenlärm: Erster Diskjockey-Führerschein in Hamburg

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Die TK engagiert sich gemeinsam mit der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) für den Schutz vor Gehörschädigungen von Diskothekenbesuchern im Rahmen einer Fortbildung für Diskjockeys.

In Hamburg fand im Jahr 2005 die erste Veranstaltung für Diskjockeys aus Norddeutschland zum Erwerb eines Diskjockey-Führerscheins statt. Rund 165 Diskjockeys nahmen an dieser Fortbildung in der ehemaligen Diskothek Pacha im Zentrum der Hansestadt teil. Ziel der Veranstaltung war es, die Sensibilität bei den Diskjockeys für den Schutz vor Gehörschädigungen von Diskothekenbesuchern zu erhöhen.

 

Eingeladen hatte die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg, unterstützt durch die Sozialbehörden von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen sowie die TK-Landesvertretung Hamburg.

 

Freizeitlärm stellt ein bislang zu wenig beachtetes gesundheitliches Risiko dar. Bei gleich bleibenden Musikgewohnheiten wird wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge in den nächsten Jahren etwa jeder zehnte Jugendliche einen bleibenden Gehörschaden davon tragen. Bestätigt werden diese Prognosen von Entwicklungen, die sich bei der TK abzeichnen: Seit dem Jahr 2000 haben die Ausgaben für Hörhilfen für mitversicherte Familienangehörige, zu denen insbesondere Kinder und Jugendliche zählen, überproportional zugenommen. Dieser Trend hält unvermindert an.

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Autor: TK-Landesvertretung Hamburg, erstellt am 10.06.08; zuletzt aktualisiert am 04.03.11

 
 
 

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