Hier finden Selbsthilfeorganisationen alle Informationen zur Förderung.
Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Rahmen des § 20 c des fünften Sozialgesetzbuches (SGB) unter Berücksichtigung der gemeinsamen Grundsätze der Krankenkassen in der Fassung vom 6. Oktober 2009.
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützten wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
Um eine schnelle und sachgerechte Förderung zu ermöglichen, bitten wir Selbsthilfegruppen und -organisationen um die Beachtung der folgenden Hinweise. Zum 1. Januar 2008 änderte sich das Verfahren der Selbsthilfeförderung und die Zuständigkeiten. Für Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und -gruppen ist es leichter geworden, eine Förderung zu beantragen.
| Leistungen & Services | Bestellen / Herunterladen |
|---|---|
| Selbsthilfeförderung | GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung |
Autor: TK-Landesvertretung Hessen, erstellt am 09.12.08; zuletzt aktualisiert am 06.03.12

