Bei der Grippe, auch Influenza genannt, handelt es sich um eine gehäuft im Winter auftretende Viruserkrankung, die hoch ansteckend ist. In Deutschland erkranken jedes Jahr Tausende von Menschen an der Grippe.
Impfung
Art des Impfstoffes
Es handelt sich um einen Totimpfstoff
. Der Grippe-Impfstoff wird jährlich entsprechend der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) neu zusammengesetzt.
Impfung schützt auch vor "Schweinegrippe"
Der von der Weltgesundheitsorganisation und der Ständigen Impfkommission empfohlene Influenzaimpfstoff enthält drei Viruskomponenten, die in den vergangenen Jahren hauptsächlich nachgewiesen wurden: Influenza A/H1N1 2009 (Schweinegrippevirus), Influenza A/H3N2 und Influenza B.
Medizin & Gesundheit
Online-Filiale
Leistungen & Services
Die aktuelle Grippeimpfung schützt damit sowohl vor den herkömmlichen Influenzaviren als auch vor der "Schweinegrippe". Wer für die in diesem Winter kommende Grippewelle ausreichend geschützt sein möchte, sollte sich rechtzeitig impfen lassen, da die volle Schutzwirkung erst etwa 14 Tage nach der Impfung einsetzt.
Wirksamkeit
Die jährliche Impfung ist notwendig, da jedes Jahr andere Grippeviren mit unterschiedlichen Eigenschaften auftreten. Jedes Jahr wird daher eine Prognose erstellt, mit welchen Viren zu rechnen ist. Dementsprechend setzt sich der Impfstoff zusammen. Der Impfschutz beginnt circa zwei Wochen nach der Impfung.
Je nach Übereinstimmung mit den dann tatsächlich zirkulierenden Viren schützt die Impfung gesunde Erwachsene bis zu 90 Prozent vor der Erkrankung. In der älteren Bevölkerung über 60 Jahren ist der Impfschutz im Vergleich zur jüngeren deutlich geringer.
Dennoch ist die Impfung gerade in dieser Altersgruppe besonders wichtig, da es vor allem bei älteren Menschen während des Krankheitsverlaufs zu Komplikationen wie zum Beispiel bakteriellen Lungenentzündungen kommen kann, die tödlich enden können. So gibt es zum Beispiel Grippe-Impfstoffe, die speziell für Ältere entwickelt wurden.
Nebenwirkungen
Es kann an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen. Des Weiteren können Müdigkeit, Abgeschlagenheit und leichtes Fieber auftreten.
Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen und wann?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte
Entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die Impfung gegen Influenza allen Menschen über 60 Jahren empfohlen.
Jährlich zu Beginn der Grippesaison im Herbst sollte gegen Grippe geimpft werden. Des Weiteren wenn Epidemien auftreten oder befürchtet werden.
Eine Impfung wird auch dann empfohlen, wenn die aktuelle Zusammensetzung des Impfstoffs in einer Saison identisch ist mit der der letzten Saison, da man davon ausgeht, dass der Impfschutz zeitlich nur begrenzt ist.
Altersbezogene Impfempfehlung - Mehrleistung der TK
Die Impfung kann aber auch bei Menschen unter 60 Jahren sinnvoll sein. Als Satzungs- oder Mehrleistung übernimmt die TK daher auch bei Menschen unter 60 Jahren die Kosten für die Grippeschutzimpfung.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte
Impfen lassen sollten sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) auch gesundheitlich besonders gefährdete Personen, zum Beispiel:
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Grundleiden, wie zum Beispiel
- chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD),
- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
- Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten,
- chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
- Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten,
- Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können,
- angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion,
- HIV-Infektion
- Schwangere ab zweitem Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab erstem Trimenon
Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
Berufliche Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte
Bei beruflich bedingter erhöhter Ansteckungsgefährdung sollte nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) ebenfalls gegen Influenza geimpft werden, insbesondere bei folgenden Berufen und Expositionsbedingungen:
- Medizinisches Personal
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können
- Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:
Forschungseinrichtungen/Referenzlaboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/Proben, Verdachtsproben beziehungsweise krankheitsverdächtigen Tieren sowie zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn dabei der Übertragungsweg gegeben ist)
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung zur Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.
Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK
Reisende in Regionen mit hoher Grippe-Prävalenz wird nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls zur Impfung geraten.
Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts zu informieren:
Für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise gilt bei der TK folgende Regelung:
Autor: Dr. med. Susanne Holthausen, erstellt am 14.12.05; zuletzt aktualisiert am 30.01.12
Quelle: RKI www.rki.de