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Junge mit Wärmflasche und Fieber

Meningokokken

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Meningokokken (Neisseria meningitidis) sind Bakterien, die lebensbedrohliche Erkrankungen wie Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen auslösen können.

Impfung

Art des Impfstoffes

Je nach Alter stehen zwei unterschiedliche Arten von Impfstoff zur Verfügung: Kinder unter zwei Jahren werden mit dem sogenannten Konjugat-Impfstoff geimpft. Alle anderen Personen werden mit dem Polysaccharid-Impfstoff geimpft.

 

Es gibt insgesamt fünf verschiedene Untergruppen (Serogruppen) von Meningokokken, die für den Menschen lebensgefährlich werden können: A, B, C, W135 und Y. Impfstoffe sind gegen die Erreger der Serogruppen A, C, W135 und Y vorhanden. Die überwiegende Mehrzahl der Meningokokken-Infektionen in Europa ist auf Meningokokken der Serogruppen B und C zurückzuführen. Gegen Erkrankungen durch die Erregergruppe B gibt es noch keinen Impfstoff.

 

Wirksamkeit

Bei fast 100 Prozent der Geimpften produziert der Körper Abwehrstoffe (Antikörper Glossar-Symbol) gegen Meningokokken. Der Impfschutz hält drei bis fünf Jahre.

 

Nebenwirkungen

Es kann an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen. Des Weiteren können allgemeine Symptome wie Abgeschlagenheit und leichtes Fieber auftreten.

 

Wer sollte sich gegen Meningokokken impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung – über TK-Versichertenkarte

Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt die Meningokokken-Impfung allen Kindern im zweiten Lebensjahr mit einer Dosis MeningokokkenC-Konjugatimpfstoff.

 

Sollte dieser Zeitpunkt verpasst worden sein, wird nach der SiR nicht empfohlen, die Impfung im Sinne einer sogenannten "Catch-up-Strategie" bis zum 18. Geburtstag nachzuholen.

 

Eine Impfung reicht zum Aufbau eines Abwehrschutzes aus.

 

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte

Impfen lassen sollten sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) auch gesundheitlich gefährdete Personen, zum Beispiel:

 

  • Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Hypogammaglobulinämie, Asplenie
  • bei Schülern und Studenten vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für Schüler/Studenten

 

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Meningokokken ausgesetzt sind, sollten sich ebenfalls impfen lassen. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

 

  • regelmäßige Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Referenzlaboratorien mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/Proben, erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien

 

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung zur Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

 

Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen – Mehrleistung der TK

Reisende in epidemische/hyperendemische Länder und bei Aufenthalten in Regionen mit Krankheitsausbrüchen und Impfempfehlung für die einheimische Bevölkerung sowie vor Pilgerreisen (Hadj) wird entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls zur Impfung geraten.

 

Für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise gilt bei der TK folgende Regelung:

 

 

Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die aktuelle epidemiologische Situation zu informieren:

Autor: Dr. med. Susanne Holthausen, erstellt am 10.04.06; zuletzt aktualisiert am 30.01.12

Quelle: STIKO/RKI

 
 
 

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