Meningokokken
Meningokokken (Neisseria meningitidis) sind Bakterien, die lebensbedrohliche Erkrankungen wie Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen auslösen können.
Impfung
Art des Impfstoffes
Es stehen zwei unterschiedliche Arten von Impfstoffen zur Verfügung: Kinder unter zwei Jahren werden mit einem Konjugat-Impfstoff geimpft. Bei allen anderen Personen erfolgt die Impfung mit einem Polysaccharid-Impfstoff. Konjugat-Impfstoffe führen zu einem länger anhaltenden Impfschutz.
Es gibt insgesamt zwölf verschiedene Untergruppen (Serogruppen) von Meningokokken. Für Meningokokken-Erkrankungen sind vorwiegend folgende fünf Untergruppen verantwortlich: A, B, C, W135 und Y. Etwa 70 Prozent der Meningokokken-Infektionen in Deutschland ist auf Meningokokken der Serogruppen B, gefolgt von Meningokokken der Serogruppe C zurückzuführen. Die Serogruppen A, W135 und Y kommen vor allem im Meningitisgürtel der Subsaharazone und in Asien vor. Sie sind daher für die Reiseimpfung relevant.
Gegen die Erreger der Serogruppen A, C, W135 und Y gibt es sowohl Konjugat- als auch Polysaccharid-Impfstoffe. Seit Kurzem steht auch ein breit anwendbarer Konjugat-Impfstoff gegen Erkrankungen durch Meningokokken der Erregergruppe B zur Verfügung.
Wirksamkeit
Die meisten geimpften Personen bilden gegen die im Impfstoff enthaltenen Meningokokken-Serotypen. Das gilt in allen Altersgruppen und sowohl für Konjugat- als auch für Polysaccharid-Impfstoffe.
Nebenwirkungen
Sowohl bei Konjugat- als auch bei Polysaccharid-Impfstoffen kann es an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen. Des Weiteren können allgemeine Symptome wie Abgeschlagenheit, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, leichtes Fieber und Magen-Darm-Beschwerden. Bei Polysaccharid-Impfstoffen können auch vermehrte Schläfrigkeit und unruhiger Schlaf auftreten.
Allergische Reaktionen treten sehr selten auf, Fieberkrämpfe wurden in Einzelfällen bei Säuglingen und jungen Kleinkindern beobachtet.
Wer sollte sich gegen Meningokokken impfen lassen und wann?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt die Meningokokken-Impfung allen Kindern im zweiten Lebensjahr mit einer Dosis Meningokokken-C-Konjugatimpfstoff.
Eine Impfung reicht zum Aufbau eines Abwehrschutzes aus.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte
Impfen lassen sollten sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SiR) auch gesundheitlich gefährdete Personen, zum Beispiel:
- Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/Properdindefekte, Hypogammaglobulinämie, Funktionsunfähigkeit oder Fehlen der Milz
Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers
Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Meningokokken ausgesetzt sind, sollten sich ebenfalls impfen lassen. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:
Regelmäßige Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Referenzlaboratorien mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Tieren/Proben, erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.
Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen - Mehrleistung der TK
Reisende in epidemische/hyperendemische Länder und bei Aufenthalten in Regionen mit Krankheitsausbrüchen und Impfempfehlung für die einheimische Bevölkerung sowie vor Pilgerreisen (Hadj) wird entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls zur Impfung geraten. Das gilt ebenso für Schüler und Studenten vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für Schüler/Studenten.
Für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise gilt bei der TK folgende Regelung:
Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts über die aktuelle epidemiologische Situation zu informieren: