Untermenü

Vorsorge & Früherkennen

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk.de . > Leistungen & Services . > Vorsorge & Früherkennen . > Impfen . > Impfungen für jung und alt . > Mumps

Inhaltsbereich

Kind mit Fieberthermometer und Kuscheltier

Mumps

Artikel vorlesen
 

Mumps, auch Ziegenpeter genannt, ist eine ansteckende Virusinfektion, die Speicheldrüsen und andere Organe befällt. Häufige Komplikationen können eine Hirnhautentzündung und bei Jungen eine Hodenentzündung sein.

Impfung

Art des Impfstoffes

Es handelt sich um einen Lebendvirusimpfstoff. Er wird aus abgeschwächten Mumpsviren hergestellt.

 

Die Mumps-Impfung kann auch in Kombination mit der Impfung gegen Masern und Röteln erfolgen.

 

Wirksamkeit

Bei nur circa fünf bis sieben Prozent der Geimpften zeigen die Kombinationsimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln keine Wirkung.

 

Nebenwirkungen

Es kann an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen.

 

Nach Lebendimpfungen treten mitunter Symptome auf, die in schwach ausgeprägter Form der Krankheit ähneln, gegen die geimpft wurde. So können zehn bis 14 Tage nach der Mumpsimpfung leichtes Fieber und eine Entzündung der Ohrspeicheldrüse beobachtet werden.

 

Wer sollte sich gegen Mumps impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte

Die Immunisierung beginnt entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit der ersten Impfdosis zwischen dem elften bis 14. Lebensmonat. Mit der zweiten Impfdosis sollte die Immunisierung vor Ende des zweiten Lebensjahres beendet sein.

 

Die erste Impfung gegen Mumps sollte als Kombinationsimpfung mit Masern und Röteln (MMR-Impfung) erfolgen und - bis zum Vorliegen weiterer Daten - die Varizellen-Impfung getrennt davon verabreicht werden. Die zweite Impfung gegen Mumps sollte als Kombinationsimpfung mit Masern, Röteln und Varizellen (MMRV) erfolgen.

 

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte

Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Mumps ausgesetzt sind, sollten sich entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls impfen lassen. Dazu zählen:

 

  • Ungeimpfte beziehungsweise empfängliche Personen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter. (Ausnahme: Personal, das dort in einem Beschäftigungsverhältnis steht, - hier ist der Arbeitgeber für die Impfkostenübernahme verantwortlich.)
  • Ungeimpfte beziehungsweise empfängliche Personen in Kinderheimen

 

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

 

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern)
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien)

     

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung zur Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Autor: Dr. med. Susanne Holthausen, erstellt am 15.12.05; zuletzt aktualisiert am 30.01.12

Quelle: STIKO/RKI www.rki.de

 
 
 

Impressum und Hilfe