Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Erkrankungen wie Lungenentzündung, Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung verursachen können. Neben älteren Menschen sind besonders Säuglinge und Kleinkinder gefährdet.
Impfung
Art des Impfstoffes
Es handelt sich um einen Totimpfstoff
, der aus Teilen der Hülle von Pneumokokken-Bakterien, den so genannten Polysacchariden, besteht. Seit Juli 2001 steht in Deutschland auch ein sogenannter Konjugatimpfstoff zur Verfügung, bei dem die Polysaccharide an ein Trägerprotein gebunden sind, das die Antwort des Immunsystems auf den Impfstoff erheblich verstärkt.
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Konjugatimpfstoffe gelten im Gegensatz zu den herkömmlichen sogenannten Polysaccharid-Impfstoffen auch in der Altersklasse bis zwei Jahre als wirksam. Bis 2009 war der zur Verfügung stehende Pneumokokken-Konjugatimpfstoff siebenvalent, das heißt, gegen sieben Pneumokokken-Typen wirksam.
Seit 2009 ist nun ein sogenannter 13-valenter Konjugatimpfstoff verfügbar. Das ist ein Impfstoff, der vor dreizehn der häufigsten vierzehn Pneumokokken-Typen schützt.
Wirksamkeit
Die Impfung verhindert eine Erkrankung bei älteren und chronisch kranken Menschen in zwei von drei Fällen.
Nebenwirkungen
Es kann an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen. Des Weiteren können Müdigkeit, Abgeschlagenheit und leichtes Fieber auftreten.
Wer sollte sich gegen Pneumokokken impfen lassen und wann?
Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte
Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt diese Impfung
- allen Säuglingen und Kindern vom vollendeten zweiten Lebensmonat bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr sowie
- Menschen ab 60 Jahren.
Zur Grundimmunisierung erhalten entsprechend der SiR Säuglinge drei Impfungen im Abstand von jeweils einem Monat, und zwar im Alter von zwei, drei und vier Lebensmonaten, gefolgt von einer vierten Impfung zwischen dem elften bis 14. Lebensmonat.
Ungeimpfte Säuglinge im Alter von sieben bis elf Monaten erhalten zwei Impfungen im Abstand von einem Monat, gefolgt von einer dritten Impfung im zweiten Lebensjahr. Ungeimpfte Kinder im Alter von zwölf bis 23 Monaten erhalten zwei Impfungen im Abstand von zwei Monaten.
Dabei erhalten alle Kinder unter 24 Monaten, bei denen die Impfserie mit dem sogenannten siebenvalenten Impfstoff begonnen wurde, die noch fehlenden Impfungen zur Komplettierung der Impfserie mit dem seit 2009 verfügbaren 13-valenten Impfstoff.
Kinder im zweiten Lebensjahr, die drei Dosen des siebenvalenten Impfstoffes erhalten haben, können auch mit einem zehnvalenten Impfstoff nachgeimpft werden (vgl. Epidemiologisches Bulletin 49/2009).
Ungeimpfte Menschen ab 60 Jahren erhalten eine Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff .
Medizinische Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte
Ungeimpften Kindern ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr, Jugendlichen und Erwachsenen empfiehlt die SiR die Pneumokokken-Impfung nur bei Vorliegen einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge folgender Grundkrankheiten:
Angeborene und erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie zum Beispiel
- Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdindefekte,
- bei funktioneller oder anatomischer Asplenie,
- bei Sichelzellenanämie,
- bei Krankheiten der blutbildenden Organe,
- bei neoplastischen Krankheiten,
- bei HIV-Infektionen,
- nach Knochenmarktransplantation
vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie.
Chronische Krankheiten, wie zum Beispiel:
- Herz-Kreislauf-Krankheiten
- Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
- Diabetes mellitus oder andere Stoffwechselkrankheiten
- Chronische Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom
- Neurologische Krankheiten, zum Beispiel Zerebralparesen oder Anfallsleiden
- Liquorfistel
Dabei erhalten die ungeimpften Kinder ab vollendetem zweiten Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene eine Impfung mit Polysaccharid-Impfstoff.
Empfehlung für Wiederholungsimpfungen - über TK-Versichertenkarte
Eine Wiederholungsimpfung nach einer Impfung mit dem Polysaccharidimpfstoff ist bei Patienten mit den nachfolgenden Indikationen im Abstand von fünf Jahren (bei Kindern jünger als zehn Jahre von mindestens drei Jahren) empfohlen:
angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion sowie
chronischen Nierenkrankheiten/nephrotisches Syndrom
Bei denen aufgrund einer Grunderkrankung geimpften Personen ist die Vollendung des 60. Lebensjahres keine Indikation
für eine Wiederholungsimpfung.
Autor: Dr. med. Susanne Holthausen, erstellt am 10.04.06; zuletzt aktualisiert am 10.02.12
Quelle: STIKO/RKI