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Kleinkind beim Arzt

Varizellen

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Der Erreger der Windpocken ist das Varizella-Zoster-Virus. Er wird durch Tröpfcheninfektion übertragen.

Impfung

Art des Impfstoffes

Der Lebendimpfstoff Glossar-Symbol enthält eine abgeschwächte und ungefährliche Variante des Windpocken-Virus.

 

Wirksamkeit

Bei rund 95 Prozent der Geimpften werden Abwehrstoffe (Antikörper Glossar-Symbol) gegen die Erreger gebildet.

 

Nebenwirkungen

Es kann an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen kommen.

 

Nach Lebendimpfungen treten mitunter Symptome auf, die in schwach ausgeprägter Form der Krankheit ähneln, gegen die geimpft wurde. So können bei circa zehn Prozent der Geimpften leichtes Fieber auftreten. Gelegentlich kommt es ein bis vier Wochen nach der Impfung zu einem kurzzeitigen Hautauschlag.

 

Sehr selten sind allergische Reaktionen zu beobachten. Auch über Herpes zoster, umgangssprachlich Gürtelrose genannt, oder Pneumonien, also Lungenentzündungen, wird in Einzelfällen berichtet.

 

Über weitere Krankheitserscheinungen (Enzephalitis, Krampfanfälle, verminderte Blutplättchenzahl und allergische Hauterkrankungen) wird ebenfalls im Zusammenhang mit der Windpockenimpfung berichtet. Es könnte sich jedoch bei diesen Einzelberichten in der Mehrzahl um das zufällige Zusammentreffen voneinander unabhängiger Ereignisse handeln.

 

Bei immungeschwächten Personen kann eine Impfung in seltenen Fällen eine gutartige, leichte Windpocken-Krankheit auslösen.

 

Wer sollte sich gegen Varizellen impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte

Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt, die Grundimmunisierung mit der Varizellenimpfung vorzugsweise im Alter von elf bis 14 Monaten zu beginnen. Die zweite und letzte Impfdosis sollte vor Ende des zweiten Lebensjahres gegeben werden.

 

Bei der ersten Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) ist - bis zum Vorliegen weiterer Daten - die getrennte Gabe der Masern-, Mumps- und Röteln (MMR)-Impfung einerseits und der Varizellen-Impfung andererseits vorzuziehen. Die Varizellen-Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der MMR-Impfung erfolgen.

 

Die zweite Impfung gegen MMRV kann dann bevorzugt mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.

 

Außerdem wird die Impfung für ungeimpfte und bisher nicht an Varizellen erkrankte Kinder der Altersklasse der Neun- bis 17-Jährigen empfohlen. Sie erhalten als Standardimpfung zwei Dosen des monovalenten Impfstoffes, also eine Impfung nur gegen Windpocken-Erreger, im Abstand von mindestens sechs Wochen.
 
Die SiR empfiehlt außerdem eine Nachimpfung nur einmal geimpfter Kinder und Jugendlicher bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, und zwar ebenfalls mit einem monovalenten Impfstoff (das heißt: nur gegen Varizellen).

 

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte

Ungeimpfte Erwachsenen, bei denen keine spezifischen Antikörper im Blut nachgewiesen werden können, empfiehlt die SiR die Varizellen-Impfung bei besonderen gesundheitlichen Risiken, besonderem Risiko der Ansteckung, wie zum Beispiel

 

  • vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation; die Impfempfehlung gilt auch für empfängliche Personen, die engen Kontakt zu den Erkrankten haben,
  • unter immunsuppressiver Therapie,
  • bei Kinderwunsch (um eine Ansteckung des ungeborenen Kind zu vermeiden),
  • bei schwerer Neurodermitis; die Impfempfehlung gilt auch für empfängliche Personen, die engen Kontakt zu den Erkrankten haben.


Betroffene Personen erhalten zwei Dosen des monovalenten Impfstoffes, also eine Impfung nur gegen Windpocken-Erreger, nach Herstellerangaben, in der Regel aber im Abstand von mindestens sechs Wochen.

 

Bei entsprechender Impfempfehlung auch gegen Masern, Mumps und Röteln ist der ersten Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen - bis zum Vorliegen weiterer Daten - die getrennte Gabe der MMR-Impfung einerseits und der Varizellen-Impfung andererseits vorzuziehen. Die Varizellen-Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der MMR-Impfung erfolgen.

 

Die zweite Impfung gegen MMRV kann dann bevorzugt mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen.

 

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Versichertenkarte

Ungeimpfte Erwachsene, bei denen keine spezifischen Antikörper im Blut nachgewiesen werden können und die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Windpocken ausgesetzt sind, sollten sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls impfen lassen. Dazu zählt:

 

  • Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen Onkologie Glossar-Symbol, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten

 

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

 

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern);
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien).

     

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung zur Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Autor: Dr. med. Susanne Holthausen, erstellt am 15.12.05; zuletzt aktualisiert am 15.02.12

Quelle: STIKO/RKI www.rki.de

 
 
 

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