Untermenü

Vorsorge & Früherkennen

 
 
 
Sie befinden sich hier:

tk.de . > Leistungen & Services . > Vorsorge & Früherkennen . > Impfen . > Kostenübernahme . > Durch andere Stellen

Inhaltsbereich

Kostenübernahme durch andere Stellen

Artikel vorlesen
 

Je nach Lebenssituation und Impfung übernehmen andere Stellen die Kosten.

Arbeitgeber

Für Schutzimpfungen, die aus beruflichen Gründen notwendig sind, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten. Sprechen Sie ihn daher am Besten vor der Impfung darauf an. Im Einzelfall kann die Krankenkasse zuständig sein.

 

Studenten

Im Rahmen eines Studiums kann die Studien- oder Prüfungsordnung den Studierenden zum Beispiel klinische Abschnitte, Exkursionen oder Auslandsaufenthalte vorschreiben. Werden dazu spezielle Schutzimpfungen benötigt, übernehmen die Bundesländer die Kosten. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

 

Auszubildende und Schüler

Wenn bei Auszubildenden und Schülern eine Impfung im Rahmen der Ausbildung erforderlich wird, ist das für die Ausbildung zuständige Unternehmen beziehungsweise der zuständige Träger für den Impfschutz verantwortlich.

 

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Einige Impfungen (etwa gegen Poliomyelitis, Tetanus und Diphtherie) bieten auch andere Träger, zum Beispiel der öffentliche Gesundheitsdienst, kostenfrei an. Durch sogenannte "Impfaktionen" in Kindergärten, Schulen oder auch direkt im Gesundheitsamt soll ein möglichst hoher Durchimpfungsgrad erreicht werden.

Autor: Dr. med. Susanne Holthausen, erstellt am 16.11.05; zuletzt aktualisiert am 25.10.11

Quelle: TK

 
 
 

Impressum und Hilfe