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Kostenübernahme durch die TK

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Die TK übernimmt die Kosten für alle Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen und die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Anschluss daran in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen hat.

Welche Impfungen übernimmt die TK?

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die TK ebenfalls die Kosten für die Schutzimpfungen gegen

 

  • Diphtherie,

  • Frühsommermeningo-Enzephalitits (FSME),

  • Haemophilus influenzae b-Infektionen,

  • Hepatitis Glossar-Symbol A und Hepatitis B,

  • Humanen-Papillomvirus (HPV),

  • Influenza (Virusgrippe),

  • Masern,

  • Meningokokken,

  • Mumps,

  • Pertussis (Keuchhusten),

  • Pneumokokken-Infektionen,

  • Poliomyelitis (Kinderlähmung),

  • Rotavirus,

  • Röteln,

  • Tetanus (Wundstarrkrampf),

  • Tollwut und

  • Varizellen (Windpocken).

     

Wenn mehrere Impfungen notwendig sind, hält man die Anzahl der Injektionen mit Hilfe von Kombinationsimpfstoffen möglichst gering.

 

Neben den so genannten Standard- oder Regelimpfungen können abhängig von Beruf, Lebensgewohnheiten oder Gefährdung auch noch andere Impfungen (Indikationsimpfungen) sinnvoll sein. Die TK berät Sie gern dazu und erklärt Ihnen auch, wer Ihnen in diesen bestimmten Fällen die Kosten erstatten kann. Wann und ob eine solche Indikationsimpfung sinnvoll ist, erfahren Sie von Ihrem behandelnden Arzt.

 

Ältere Menschen oder Personen mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sollten sich regelmäßig gegen Influenza (Grippe) impfen lassen.

 

Wer bezahlt die Impfung?

Alle Standard- und Regelimpfungen sowie ärztlich empfohlene Auffrisch-Impfungen bekommen Sie mit Ihrer TK-Versichertenkarte bei einem Vertragsarzt. Dabei verabreicht Ihnen der Arzt nicht nur den Impfstoff, sondern nimmt auch ihre bisherigen Impfungen auf; informiert Sie über die Risiken und den Nutzen der jeweiligen Impfungen und trägt die Impfung in ihren Impfausweis ein. Sollten Sie noch keinen Ausweis besitzen, stellt Ihr Arzt Ihnen diesen kostenfrei aus. Den Impfstoff erhalten Sie im Regelfall zuzahlungsfrei direkt vom Arzt.

 

Für Impfungen, die noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen sind, für die die TK aber bereits als Satzungsleistung Kosten übernimmt, erstattet die TK die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung. Versicherte ab dem Alter von 18 Jahren zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung für den Impfstoff.

 

Hinweis:

Die ärztliche Verabreichung von Schutzimpfungen ist grundsätzlich von der Praxisgebühr befreit.

erstellt am 07.07.06; zuletzt aktualisiert am 18.10.11

Quelle: TK

 
 
 

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