Kostenübernahme durch die TK

Die TK übernimmt die Kosten für alle Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen und die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Anschluss daran in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen hat.

Welche Impfungen nach dem Beschluss des G-BA von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, steht in der vom G-BA veröffentlichten Schutzimpfungsrichtlinie (SiR), die angibt, wer, wann und wie geimpft werden sollte.

 

Darüber hinaus erstattet die TK ihren Versicherten aber auch unter bestimmten Voraussetzungen Kosten anderer Impfungen als Mehrleistung.

 

Die TK bietet ihren Versicherten für jede Impfung eine Übersicht an, aus der genau zu entnehmen ist, in welchen Fällen die TK die Kosten für die jeweilige Impfung übernimmt:

 

 

Wenn mehrere Impfungen notwendig sind, kann die Anzahl der Injektionen mithilfe von Kombinationsimpfstoffen möglichst gering gehalten werden.

 

Und so funktioniert's

Alle altersbezogen, medizinisch und beruflich empfohlenen Impfungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, bekommen Sie mit Ihrer TK-Gesundheitskarte bei einem Vertragsarzt.

 

Dabei verabreicht Ihnen der Arzt nicht nur den Impfstoff. Er informiert Sie auch über die Risiken und den Nutzen der jeweiligen Impfung und trägt diese in Ihren Impfausweis ein. Sollten Sie noch keinen Ausweis besitzen, stellt Ihr Arzt Ihnen diesen kostenfrei aus. Den Impfstoff erhalten Sie im Regelfall zuzahlungsfrei direkt vom Arzt.

 

Darüber hinaus übernimmt die TK aber auch für einige Impfungen, die generell noch nicht Kassenleistung sind, also noch nicht in der Schutzimpfungsrichtlinie enthalten sind, die Kosten. Die Übernahme der Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Impfleistung über die grundsätzliche Leistungspflicht gesetzlicher Krankenkassen hinaus wird Satzungsleistung genannt. Versicherte ab dem Alter von 18 Jahren zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung für den Impfstoff.