Schwangerschaft
Impfungen mit Totimpfstoffen - wie etwa gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Influenza (Grippe) sowie Hepatitis A und B - sind während einer Schwangerschaft erlaubt.
Eine geplante Schwangerschaft muss wegen dieser Impfungen auch nicht verschoben werden. Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten allerdings möglichst nur dringend notwendige Impfungen durchgeführt werden.
Anders sieht es bei Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel gegen Röteln oder Varizellen (Windpocken), aus. Eine Schwangerschaft darf hierbei nicht vorliegen und in den folgenden drei Monaten sollte möglichst effektiv verhütet werden. Die versehentliche Impfung ist allerdings kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
Stillen ist generell keine Kontraindikation bei Impfungen. Trotzdem sollte der Arzt generell auf die Fachinformationen achten.