Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Garantiert. Und: Bei der TK können Sie von einem großen Angebot an Zusatzleistungen profitieren.
Exklusive TK-Leistungen
Die TK nutzt alle Möglichkeiten, um mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu bieten. Das heißt: Als Patient bekommen Sie bei der TK wirklich mehr. Im bundesweiten Krankenkassenvergleich des Wirtschaftsmagazins Focus-Money belegte die TK deshalb in der Kategorie Zusatzleistungen unter 50 Krankenkassen den ersten Platz (Ausgabe 49/2011). Die Zusatzleistungen sind bei der TK in der Satzung festgelegt und werden generell gewährt - ohne Einzelfallprüfung!
Zu den besonderen Angeboten gehören unter anderem Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs (für Frauen bis zum Alter von 26 Jahren), EU-weite Kuren, Präventionskurse, Reiseimpfungen oder Rehabilitationsberatung.
Gesetzliche Leistungen
Die TK bietet mehr als 10.000 Einzelleistungen. Zum Beispiel Arznei- und Verbandmittel, Impfungen, Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen und vieles mehr.
Leistungen
Versicherung & Tarife
Private Zusatzversicherungen
TK-Versicherte erhalten exklusive Zusatzversicherungen über unseren Partner ENVIVAS. So können Sie ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen einzelne Leistungen hinzuwählen. Hierzu gehören zum Beispiel Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Heilpraktikerbehandlung, Krankentagegeld oder Auslandsreise-Krankenversicherung.
Natürliche Heilmethoden/Akupunktur
Sanfte Medizin bietet die TK ihren Versicherten schon lange an. Das Angebot an Naturheilverfahren wurde bereits mehrfach ausgezeichnet - zumal Leistungen aus diesem Bereich fest in der Satzung der TK verankert sind und nicht nur im Einzelfall gewährt werden.
In der weltweit größten Studie zur Akupunktur haben die TK und 13 weitere Kassen in Zusammenarbeit mit der Charité in Berlin nachgewiesen, dass Akupunktur sicher ist und die Lebensqualität der Patienten nachhaltig erhöht. Deshalb ist Akupunktur bei bestimmten Indikationen jetzt Kassenleistung und kann bei der TK von Versicherten mit chronischen Rücken- oder Knieschmerzen in Anspruch genommen werden.
erstellt am 27.01.09; zuletzt aktualisiert am 30.11.11
Quelle: TK