Der Beitragssatz ist seit 2009 gesetzlich festgelegt. Doch die TK bietet trotzdem Möglichkeiten zu sparen. Zum Beispiel bei der Bestellung von Medikamenten im Internet, mit den Wahltarifen oder dem Bonusprogramm.
Unser Beitragssatz
Bei der Berechnung der Beiträge gilt für Selbstständige der seit 1. Juli 2009 gesetzlich festgelegte ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,9 Prozent. Der monatliche Beitrag wird prozentual auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze von 3.825,00 Euro berechnet. Wenn Sie monatlich weniger Einnahmen haben, kann die TK Ihren Beitrag senken. Dazu müssen Sie uns bitte Ihren letzten Einkommenssteuerbescheid zukommen lassen.
Für Einnahmen, die Sie aus Rente oder Versorgungsbezügen erhalten, gilt der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent.
Für die Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz bei 1,95 Prozent. Mitglieder ohne Kinder bezahlen 2,20 Prozent. Dieser Zusatzbeitrag von 0,25 Prozent gilt nicht für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder vor 1940 geboren sind.
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Leistungen & Services
TK-Bonusprogramm
Etwas für die eigene Gesundheit zu tun, zahlt sich bei der TK doppelt aus. Der Körper dankt es durch mehr Energie und Wohlbefinden und wenn Sie am Bonusprogramm teilnehmen, macht es sich auch finanziell bemerkbar:
Wenn Sie zum Beispiel regelmäßig Sport im Verein oder Fitnessstudio treiben, an einem Gesundheitskurs teilnehmen oder alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, dann können Sie bei der TK Geldprämien in Höhe von bis zu 90 Euro erhalten.
Schreiben Sie sich einfach im TK-Bonusprogramm ein - direkt online oder schriftlich.
Sparen Sie bares Geld bei Arzneimitteln
TK-Versicherte haben Zugang zu der Arzneimittel-Datenbank der Stiftung Warentest und können sich hier ausführlich über Preise bis hin zu Inhaltsstoffen verschiedener Medikamente informieren. Die Arzneien können dann per Internet, Telefon oder Fax bei einer speziellen Versandapotheke bestellt werden und bei Einlösung Ihres Rezeptes können Sie sogar den Eigenanteil senken.
erstellt am 29.01.09; zuletzt aktualisiert am 04.01.12
Quelle: TK