Für wie viele Tage im Jahr der Anspruch auf Krankengeld besteht, ist abhängig von Ihrer familiären Lebenssituation.
Grundsätzlich können Sie pro Kalenderjahr für jedes Kind für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Pro Kind können die Eltern also für bis zu 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Anteile beider Elternteile.
Haben Sie mehr als zwei Kinder? Dann können Sie und der andere Elternteil das Krankengeld jeweils für bis zu 25 Arbeitstage im Jahr erhalten. Insgesamt sind damit bis zu 50 Arbeitstage pro Familie abgesichert. Das gilt für Alleinerziehende ebenso.
Schwere, unheilbare Erkrankung des Kindes
Nehmen die behandelnden Ärzte an, dass ein Kind nur noch Wochen oder wenige Monate leben wird, erhalten die Eltern das Kinderkrankengeld zeitlich unbefristet.
erstellt am 26.02.09; zuletzt aktualisiert am 12.12.11
Quelle: TK