Ob Kostenerstattung oder TK-Versichertenkarte: Sie werden in jedem Fall umfassend und qualifiziert versorgt.
Die Versorgung auf TK-Versichertenkarte ist für Sie kostenlos. Es fallen nur die gesetzlich geregelten Zuzahlungen an. Ist das Prinzip Kostenerstattung vielleicht eine Alternative für Sie? Wenn Sie sich dafür entscheiden, werden aber womöglich nicht die vollständigen Behandlungskosten erstattet. Es können Ihnen Eigenanteile in nicht unerheblicher Höhe entstehen.
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erstellt am 01.01.04; zuletzt aktualisiert am 24.01.12
Quelle: TK