Grundsätzlich müssen Sie eine Leistung nicht vorher bei der TK beantragen. Bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlung muss die TK jedoch genehmigen, bevor die Behandlung beginnt - unabhängig davon, ob Sie Sachleistungen beanspruchen oder Kostenerstattung wählen.
Auch Hilfsmittel sollten Sie zuvor beantragen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Senden Sie bitte die von Ihnen bezahlte Originalrechnung zur Kostenerstattung an die TK. Rechnungsdurchschriften oder Kopien behalten Sie für Ihre Unterlagen oder für die Vorlage bei Zusatzversicherungen, Beihilfestellen und so weiter.
Sind Ihnen Kosten für ärztlich beziehungsweise zahnärztlich veranlasste Maßnahmen - zum Beispiel für Massagen oder Ähnliches - entstanden, benötigt die TK die entsprechende ärztliche Verordnung.
Für welche Leistungen erstattet die TK die Kosten?
Die TK kann nur für die Leistungen Kosten übernehmen, die Sie auch bei einer Vertragsbehandlung als Sachleistungen beanspruchen können. Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, darf die TK auch bei Kostenerstattung nicht übernehmen.
erstellt am 07.05.04; zuletzt aktualisiert am 24.01.12
Quelle: TK