Wenn Sie vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden, befinden Sie sich rund um die Uhr dort. Sie werden in der Klinik medizinisch behandelt, untergebracht und verpflegt.
Neben der vollstationären Behandlung im Krankenhaus gibt es:
- ambulante Operationen und planbare Behandlungen im Krankenhaus
Meist wissen Sie schon recht früh, dass Sie sich ins Krankenhaus begeben müssen. Dann können Sie Ihre Behandlung optimal organisieren und planen. Vielleicht überlegen Sie auch, ob die geplante Operation oder Behandlung in einer Klinik oder Praxis ambulant erfolgen kann? Vorteil: Sie sind schnell wieder zurück in Ihrer gewohnten Umgebung. Die TK unterstützt Sie gerne bei diesem Vorhaben. - die ambulante Krankenhausbehandlung
In Deutschland nehmen Krankenhäuser nicht an der ambulanten ärztlichen Versorgung teil. Sie werden aber natürlich bei einem akuten Notfall außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen auch im Krankenhaus ambulant versorgt. - die vorstationäre Krankenhausbehandlung.
Bei der vorstationären Behandlung werden Sie im Krankenhaus behandelt, ohne Unterkunft und Verpflegung zu erhalten. Vorstationäre Behandlungen bieten sich an, wenn geklärt werden muss, ob eine vollstationäre Behandlung notwendig ist oder wenn eine spätere Krankenhausbehandlung vorzubereiten ist. Die vorstationäre Krankenhausbehandlung ist auf längstens drei Behandlungstage vor dem Beginn des eigentlichen vollstationären Krankenhausaufenthaltes begrenzt. die nachstationäre Krankenhausbehandlung
Die nachstationäre Behandlung soll den Behandlungserfolg eines stationären Aufenthaltes sichern. Dabei werden Sie im Anschluss an Ihren vollstationären Krankenhausaufenthalt in der Klinik weiter untersucht und behandelt. Wie schon bei der vorstationären Behandlung entfällt bei der nachstationären Behandlung die Unterkunft und Verpflegung. Die nachstationäre Krankenhausbehandlung ist auf sieben Behandlungstage begrenzt.die teilstationäre Krankenhausbehandlung
Bei der teilstationären Behandlung werden Sie stundenweise entweder nur tagsüber oder nur nachts im Krankenhaus medizinisch versorgt und untergebracht. Sie kommt infrage, wenn eine dauernde Unterbringung medizinisch nicht notwendig ist.
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erstellt am 11.12.06; zuletzt aktualisiert am 20.03.12
Quelle: TK