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Kinder spielen Arzt

Begleitperson für Kinder

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Für ein krankes Kind ist die Nähe der Eltern wichtig, erst recht bei einem Krankenhausaufenthalt.

Der Arzt entscheidet, ob es medizinisch notwendig ist, dass eine Begleitperson dem Kind zur Seite steht. Ist dies der Fall, entstehen für Sie als Begleitperson keine zusätzlichen Kosten.

 

Sollte Ihnen dadurch Ihr Verdienst wegfallen, weil Sie beispielsweise unbezahlten Urlaub nehmen mussten, erstattet die TK Ihnen den Verdienstausfall teilweise oder sogar in voller Höhe. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre TK vor Ort.

 

Wenn Sie weitere Kinder haben, stellt sich häufig die Frage nach der Betreuung, während Sie mit Ihrem erkrankten Kind in der Klinik sind. Die TK unterstützt Sie in dieser besonderen Situation und trägt die Kosten für eine Haushaltshilfe. Was dabei zu beachten ist, finden Sie beim Thema "Haushaltshilfe".

erstellt am 11.12.06; zuletzt aktualisiert am 20.03.12

Quelle: TK

 
 
 

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