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Das zahlt die TK

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Bei ambulanten Kuren zahlt die TK vor allem die Therapie und die verordneten Heilmittel, bei stationären Kuren auch Ihre Unterbringung in der Kurklinik. Sie beteiligen sich jeweils mit dem gesetzlichen Eigenanteil.

Ambulante Vorsorgekuren

Bei ambulanten Kuren übernimmt die TK die Kosten für die Behandlung durch den Vertragskurarzt. Sie bezahlt im Rahmen der bestehenden Verträge auch die Heilmittel, die der Kurarzt verordnet.

 

Die Kosten zum Beispiel für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe tragen Sie bei einer ambulanten Kur selbst. Die TK unterstützt Sie dabei mit einem Zuschuss, wenn die Kur 14 Tage oder länger dauert. Der Zuschuss beträgt pauschal 100 Euro. Kinder unter 14 Jahren bekommen 13 Euro pro Kalendertag. Chronisch kranke Kleinkinder, die noch vor ihrem sechsten Geburtstag eine Kur beginnen, erhalten 21 Euro je Kalendertag. Chronisch krank bedeutet, dass sie dauerhaft ärztlich behandelt werden müssen.

 

Inzwischen bieten diverse Reiseveranstalter sogenannte Pauschalkuren an, bei denen im Reisepreis sowohl Unterkunft, Verpflegung als auch ärztliche Behandlung und die medizinisch-therapeutischen Anwendungen enthalten sind. Eine Kostenerstattung für derartige Maßnahmen ist grundsätzlich nicht möglich, da in der Regel weder ein individueller Vorsorgeplan noch eine spezifizierte und quittierte Rechnung des Leistungserbringers vorliegt.

 

Stationäre Kuren

Bei stationären Kuren - auch bei den Mutter-Vater-Kind-Kuren - bezahlt die TK die Kosten für die Unterbringung und die Behandlung im Rahmen der abgeschlossenen Verträge. Auch für die Fahrkosten oder einen Teil davon kommt die TK auf - bei stationären Kuren zur Rehabilitation sogar, ohne dass Sie einen Eigenanteil dazubezahlen müssen. Der praktische Fahrkarten- und Abholservice der TK macht Ihnen die An- und Abreise leicht.

 

Ambulante Rehabilitation

Bei der ambulanten Rehabilitation übernimmt die TK die vertraglich vereinbarten Kosten der Behandlung. Die Fahrt zum ambulanten Reha-Zentrum und zurück nach Hause organisiert in der Regel kostenfrei für Sie die Rehabilitationseinrichtung.

erstellt am 26.02.09; zuletzt aktualisiert am 10.11.11

Quelle: TK

 
 
 

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