Je nachdem, ob Sie zu einer Vorsorgekur oder Rehabilitation fahren, beteiligt sich die TK an den Kosten für die Anreise in unterschiedlicher Höhe.
Fahrkosten bei stationären Vorsorgeleistungen
Für die Anreise leisten Sie je einfache Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Eventuell anfallende Verpflegungs- oder Übernachtungskosten sowie die Kosten für den Gepäcktransport darf die TK nicht übernehmen.
Bei einer Vorsorgeleistung ist es grundsätzlich nicht zwingend medizinisch notwendig, dass Sie jemand bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln begleitet.
Fahrkosten bei Rehabilitationsmaßnahmen
Bei diesen Fahrten müssen Sie zu den Fahrkosten nichts dazuzahlen. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und legen die Rechnungen vor, beteiligt sich die TK in angemessener Höhe an Ihren Gepäcktransportkosten.
Dauert Ihre Reise im Einzelfall länger als acht Stunden, bezuschusst die TK die Verpflegungskosten. Ist es zwingend notwendig, dass Sie während der An- oder Abreise übernachten, erhalten Sie ein Übernachtungsgeld von der TK.
Wenn es zwingend medizinisch erforderlich ist, dass jemand Sie bei der Anreise begleitet oder dass Sie besondere Transportmittel nutzen müssen, wird der Medizinische Dienst das gegebenenfalls prüfen.
erstellt am 01.07.08; zuletzt aktualisiert am 01.02.12
Quelle: TK